Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Egal ob Hundehalter oder Pferdebesitzer, für den Fall der Fälle, dass ein Schaden durch Ihr Tier entsteht, bieten wir Ihnen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die bei kleinen und großen Schäden hält was sie verspricht. Folgende Leistungen sind in ihr enthalten:
- 10 Mio. € Deckungssumme (bis zu 50 Mio. € möglich)
- keine Selbstbeteiligung (auf Wunsch mit)
- kein Leinenzwang (Hundehaftpflicht)
- Reitbeteiligungen kostenfrei und unbegrenzt mitversichert (Pferdehaftpflicht)
- Kutschen/Schlitten - Gebrauch eigener oder fremder Fuhrwerke
- Ausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe
- Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
- Rechtsschutz zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- Besitz und Gebrauch von nichtversicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
- Erweiterte Vorsorge
- garantierte Höchstleistung
- pro-aktive Schadenregulierung
WICHTIG ZU WISSEN:
Als Katzenbesitzer benötigen Sie keine zusätzliche Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Schäden, die durch Ihre Katze entstehen, würde Ihre reguläre Privathaftpflichtversicherung regulieren.
Für was benötige ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Die Tierhalterhaftpflicht schützt den Tierhalter im Rahmen der Deckungssumme vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die gegen Ihn geltend gemacht werden. Rechtsgrundlage hierzu ist der §833 Bürgerliches Gesetzbuch.
Dieser besagt, dass der Tierhalter für Schäden welches sein Tier anrichtet persönlich haftbar gemacht werden kann.
- Personenschäden (Behandlungskosten nach einem Biss, Schmerzensgeld usw.)
- Sachschäden (Hund zerbeisst einen Schuh, Pferd beschädigt Koppel usw)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen oder Sachschadens
Was leistet eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
- Den Schaden regulieren, wenn er begründet ist (Deckung wird geprüft)
- Die Abwehr eines unberechtigten Schadens. Hier handelt die Tierhalterhaftpflicht ähnlich einem Rechtsschutzversicherer und wehrt für Sie unberechtigte Ansprüche ab.
Gut zu wissen:
Wir versichern auch sogenannte Listenhunde!
Listenhunde oder auch Kampfhunde, sind Hunde die per Gesetz als gefährlich oder potentiell gefährlich eingestuft sind, wie z. B. American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterier, Rottweiler usw.
Schadenbeispiele
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