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Warum eine Hunde-OP-Versicherung?

Grundsätzlich spielt die Hunderasse bei der Wahl einer Hunde-OP-Versicherung keine Rolle. Jeder Hund kann in die Situation kommen, beim Herumtoben verletzt zu werden, zu verunfallen oder krankheitsbedingt operiert werden zu müssen. Operationen sind finanziell nicht zu unterschätzen und können insgesamt schnell mehrere tausend Euro abfordern. 
Unser Produkt deckt die abzusichernden Risiken für alle Hunderassen gleich ab. Was Sie wissen sollten: je früher ein Hund versichert wird, desto höher ist die dauerhafte Erstattungsquote im Fall der Fälle. Eine 100% Kostenübernahme für Operation, Vor- und Nachuntersuchungen sowie Nachbehandlungen ist im Alter von 0 - 5 Jahren gewährleistet. Wer seinen Hund erst ab dem 5. Lebensjahr versichern lassen möchte, erhält bis zu 80% der Kosten erstattet und wer den Vierbeiner ab dem 8. Lebensalter versichert, bekommt bis zu 60% der Kosten im Falle einer Operation zurück. 

Beispiele für Tierarztkosten bei Hunden aufgrund von Operationen:

Kreuzbandriss: ungefähr 1.600 Euro
Magendrehung: ungefähr 1.200 Euro
Tumor: ungefähr 400 bis 1.000 Euro
Gelenke: ungefähr 1.000 Euro
Ovarhysterektomie: ungefähr 600 Euro
Blutohr: ungefähr 420 Euro
Knochenbrüche: ungefähr 1.400 Euro
Zu den Tierarztkosten für den eigentlichen Eingriff kommen dann in der Regel noch zusätzliche Kosten für Untersuchungen und eine notwendige Behandlung nach der Operation hinzu.

IHRE VORTEILE MIT EINER HUNDE-OP-VERSICHERUNG

  • Bis zu 100% Tierarztkosten-Erstattung

    Es werden bis zu 100% der anfallenden Arztkosten nach GOT (bis zum 2-fachen Satz) übernommen.

  • Kein Jahreslimit

    Sämtliche anfallenden Behandlungskosten im Rahmen einer Operation können eingereicht werden. Auch bei mehreren Operationen pro Monat / Jahr.

  • Freie Tierarzt- und Klinik Wahl

    Sie können selbst wählen, welcher Tierarzt die Operation des Hundes durchführen soll. Die Versicherung bindet Sie nicht an einen bestimmten Tierarzt oder ein bestimmtes Versorgungsschema (z. B. ausschließlich in der ausgewählten Tierklinik beschäftigte Tierärzte).

  • Keine Altersbegrenzung

    Der Versicherungsschutz gilt für Hunde ab dem 3. Lebensmonat. Wer seinen Hund noch vor dem 5. Lebensjahr versichert, erhält dauerhaft bis zu 100% der tragfähigen Kosten bei OPs und OP-Behandlungen erstattet. Ab dem 5. Geburtsjahr bis zum 8. beträgt der Erstattungssatz: 80%. Für Hunde, die ab nach dem 8. Geburtsjahr versichert werden, übernimmt die Versicherung nur noch 60% der erstattungsfähigen Kosten.

  • Kostenübernahme für

    Vorbehandlungen am letzten Tag vor einer OP.

    Operation inklusive Kosten für Medikamente, Röntgenbilder und Verbandsmaterial.

    Nachsorge und stationäre Unterbringung (bis 12 Tage nach der OP).

Neben den oben genannten Vorteilen bietet die von uns empfohlene und vermittelte Hunde-OP-Versicherung folgende Mehrwerte:
  • Alternative Tierarztbehandlungen im Rahmen der OP (bspw. Homöopathie / Akupunktur)
  • 6 Monate Auslandsschutz - europaweit
  • Erstattung von Chipkosten bis zu 25 €
  • Nur 30 Tage Wartezeit
  • Kostenzuschuss bei Kastrationen
  • Im Falle des Ablebens eines Hundes während der Narkose einer versicherten Operation werden sämtliche Kosten übernommen
  • Zur Sicherstellung einer dauerhaft bestmöglichen medizinischen Versorgung des Hundes jährliche Beitragsanpassung von 5%, ab dem 5. Lebensalter

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR HUNDE-OP-VERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen Produktinformationsblatt Hunde-OP-Versicherung Unterschied Kranken- und Op-Versicherung

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Aus welchem Grund benötigt man eine Hunde-OP-Versicherung?

    Durch den frühzeitigen Abschluss dieser Versicherung wird der Hundehalter seiner Verantwortung gerecht, denn hohe finanzielle Belastungen durch Operationen werden von dem Versicherer getragen. Die Entscheidung „Operation, ja oder nein?“ hängt nicht mehr von den damit verbundenen Kosten ab, sondern kann davon unbeeinflusst zum Wohle des Hundes getroffen werden.

  • Gibt es bei dieser Hunde-OP-Versicherung eine Leistungsobergrenze?

    Nein, eine Höchsterstattungsgrenze gibt es bei dieser Hunde-OP-Versicherung nicht. Im Vergleich zu anderen Angeboten des deutschen Versicherungsmarktes handelt es sich hierbei um eine herausragende Alternative.

  • Muss die Operation von einem bestimmten Tierarzt durchgeführt werden?

    Nein, die freie Tierarzt- und Klinikwahl ist bei dieser Hunde-OP-Versicherung selbstverständlich.

  • Welche Bedeutung hat die Abkürzung GOT?

    Tierärzte in Deutschland rechnen bindend nach der Gebührenordnung für Tierärzte ab. Diese Gebührenordnung (auch GOT abgekürzt) dient durch ihre Transparenz dem Schutz des Verbraucher vor überteuerten Rechnungen und Übervorteilung. Auch soll durch die GOT verhindert werden, dass durch einen aggressiven Preiswettkampf die Qualität der Behandlung gefährdet wird.

    Die GOT erlaubt den Tierärzten, in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie weiteren Parametern verschiedene Sätze zu berechnen. 

    Während der Haustierarzt nahezu immer den 1-fachen Satz der GOT berechnet, wird von Tierkliniken erfahrungsgemäß häufig der 2-fache Satz zur Abrechnung herangezogen.

  • Sollte man bei der Beantragung den 1-fachen oder 2-fachen Satz der GOT wählen?

    Operationen werden in Kliniken durchgeführt, sind häufig kompliziert und zeitintensiv und werden in der Abrechnung den 1-fachen Satz der Gebührenordnung oftmals übersteigen. Wir raten deshalb unseren Kunden immer zur Absicherung des 2-fachen-Satzes der Gebührenordnung.

  • Worin besteht der Vorteil eines 3-Jahres-Vertrages?

    Der 3-Jahres-Vertrag gewährt dem Kunden einen Beitragsrabatt von 5% im Vergleich zum Jahresvertrag. Diesen Rabatt kann man sehr gut für sich beanspruchen, da mehrjährige Verträge (also auch der 5-Jahres-Vertrag) nach dem VVG zum Ablauf des dritten Jahres und zum Ablauf jedes weiteren Jahres sowie bei Beitragserhöhung und im Schadensfall kündbar sind. 

    Bei Verkauf, Abgabe oder Tod des Hundes erlischt der Vertrag sofort, nämlich ab Eingang der schriftlichen Mitteilung dieses Risikofortfalls beim Versicherer. Selbst dann, wenn ein Hund also möglicherweise erst vier Wochen versichert war und man beispielsweise einen kompletten Jahresbeitrag gezahlt hat, erhält man den Beitrag von elf Monaten zurück.

  • Welche Rabatte gibt es?

    Mehrtierrabatt: 5% Rabatt je Hund (also auch für den ersten Hund) bei Beantragung dieser Versicherung für zwei oder mehr Hunde.


    Laufzeitrabatt: 5% Rabatt bei Beantragung eines 3-Jahres-Vertrages.


    Onlinerabatt: 5% Rabatt bei Beantragung über unseres Onlinerechners

  • Wie verhält es sich in Bezug auf meinen Beitrag bei Verkauf, Abgabe oder Tod des Hundes?

    Bei Risikofortfall bedarf es lediglich einer schriftlichen Mitteilung durch den Versicherungsnehmer und der Vertrag erlischt sofort. Überschüssige Beiträge werden dem Versicherungsnehmer erstattet. Maßgeblich für diese Abrechnung ist das Eingangsdatum der Mitteilung beim Versicherer.

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